AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Der Übersetzungs- oder Dolmetschauftrag kommt durch Abschluss eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages zustande, dessen Gegenstand der Auftrag selbst ist, nachdem vom Übersetzer ein verbindliches Angebot abgegeben wurde. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übertragung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Der Auftraggeber benennt dem Übersetzer einen kompetenten Ansprechpartner, der Auskunft über die fachlichen Zusammenhänge geben kann. Ansonsten ist der Übersetzer berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistung sachkundiger Dritter zu bedienen.

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers

3. Mängelbeseitigung

Grundsätzlich hat der Übersetzer das Recht, einen festgestellten Mangel zu beseitigen Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich geltend gemacht werden. Ansonsten gilt die Übersetzung als mängelfrei. Der Auftraggeber kann keine weiteren Ansprüche geltend machen, falls dem Übersetzer die Möglichkeit der Mängelbeseitigung nicht gewährt wurde. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, ohne daß er gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt ist, so werden ihm die tatsächlich bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

4. Berufsgeheimnis

Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

5. Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist beträgt 8 Kalender-Tage.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

6. Eigentümervorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kauert-Translations, auch wenn sie an Dritte weiterveräußert wurde (Erweiterter Eigentumsvorbehalt). Sämtliche Eigentumsvorbehaltsrechte erlöschen auch dann nicht, wenn die von Kauert-Translations stammende Übersetzung von einem anderen Käufer erworben wird, sondern gehen erst nach  vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages auf den Kunden über.

(3) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

7. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Auftragsbedingungen geschlossen werden, ist der Sitz des Übersetzers

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Auftragsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der jeweiligen Auftraggeber gebunden.

(4) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.